Die Befreiung des Staates aus dem Würgegriff der Parteien
„Wenn man einen Sumpf trockenlegen will, darf man nicht die Frösche fragen.“ (chinesisches Sprichwort)
Wie Ex-Bundespräsident Richard von Weizsäcker so treffend bemerkte, befindet sich unser Staat „im Würgegriff der Parteien“. Die etablierten Parteien
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machen durch den Fraktionszwang in den Parlamenten die Abgeordneten zu Stimmvieh und verstoßen gegen Art. 38 Grundgesetz
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besetzen das Bundesverfassungsgericht (und andere Richterstellen) nach Parteizugehörigkeit,
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beeinflussen Intendanten und Redakteure der öffentlich-rechtlichen Sender,
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zwingen Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Karriere machen wollen, de facto zu Parteimitgliedschaften. Ohne Parteibuch ist eine nennenswerte Karriere im öffentlichen Dienst so gut wie unmöglich.
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versorgen gescheiterte Parteifreunde mit Posten, z.B. als Vorstände öffentlicher Banken, bei der Bundesbank, als Stadtwerkemanager, etc
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ersticken durch die von ihnen kontrollierte Bundeswahlordnung neue Parteien im Keim und hebeln die Demokratie aus. (insbesondere § 39 BWO und die rd. 30.000-fach einzureichende und bei hunderten von Einwohnermeldeämtern zu beglaubigende Anlage 21 "amtliches Formblatt Unterstützungsunterschrift")
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kontrollieren den Bundeswahlleiter und die Landeswahlleiter (und damit die Zulassung ihrer Konkurrenz)
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sind eng mit den etablierten Medien verflochten, so daß die Kontrolle der Regierungsparteien durch die "4. Gewalt" kaum noch stattfindet
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usw.
Die etablierten Parteien haben sich Deutschland unter den Nagel gerissen. Das Wahlrecht entspricht nicht der Definition von Demokratie. Die freien, gleichen Wahlen lt. Art 39 GG existieren nicht.
Was muß getan werden?