Online-Mitgliedsantrag
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Auszug aus der Satzung der Deutschen Demokratischen Partei:
§4 Mitgliedschaftsvoraussetzungen
- Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei (ddp) kann jeder werden, der ihre Ziele zu fördern bereit ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht verloren hat.
- Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union nicht besitzt, kann als Gast in der Partei mitarbeiten. Er kann in die Partei aufgenommen werden, wenn er nachweisbar seit mindestens drei Jahren ununterbrochen im Geltungsbereich des Grundgesetzes wohnt.
- Jeder, der (1) und (2) erfüllt, kann Gastmitglied in der ddp werden. Ein Gastmitglied kann an allen Mitgliederversammlungen teilnehmen und hat dort Rede-, Antrags- und Vorschlagsrecht. An Wahlen können Gastmitglieder nicht teilnehmen. Die Gastmitgliedschaft ist beitragsfrei und endet nach Ablauf ¼ Jahres automatisch, falls das Gastmitglied nicht vorher der ddp als ordentliches Mitglied beitritt.
- Die Mitgliedschaft in einer extremen oder radikalen Partei oder Gruppierung schließt eine Mitgliedschaft in der ddp aus.
