Die Menschenrechte
Die ddp ist eine Partei, die alle Grundrechte des Grundgesetzes umsetzen will.

Die Artikel 1-19 des Grundgesetzes gelten heute nur auf dem Papier.
- Die Würde des Menschen lt. Art. 1 wird jeden Tag mit Hartz IV, in der Seniorenpflege, in den Schulen, in der Rationierung von medizinischen Leistungen, im Arbeitsmarkt etc. mit Füßen getreten - zum großen Teil von den Regierungsparteien selbst.
- Artikel 1 Abs. 2 ("Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt") beinhaltet die Rechte aller Menschen weltweit lt. "Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen, in Kraft seit 1948. Trotzdem waren die Regierungsparteien nicht einmal bereit, in der UN-Vollversammlung Völkermorde (wie in Ruanda und Darfur) als solche zu benennen und Konsequenzen zu fordern.
- Die freie Persönlichkeitsentfaltung lt. Art. 2 ist u.a. vermögensabhängig und für die meisten Menschen sehr stark eingeschränkt.
- Die Gleichheit vor dem Gesetz lt. Art. 3 gibt es ebenfalls nicht (siehe u.a. Justiz-Deals und Rechtsprechung zugunsten Wohlhabender).
- Die freie Meinungsäußerung lt. Art. 5 gibt es auch nicht, so lange es darauf ankommt, was jemand äußert. Eine Demokratie, die mit einem funktionierenden Bildungssystem mündige Bürger hervorbringt, muß auch die absurdesten Meinungsäußerungen aushalten können. Die Pressefreiheit ist stark eingeschränkt, weil sehr viele parteinahe Journalisten, Verlage und Sender die kritische Distanz zu den Mächtigen, die sie eigentlich kontrollieren müßten, längst aufgegeben haben und sich den Regierungsparteien mehr oder weniger anbiedern.
- Artikel 6 hat mit der Realität nichts zu tun. (Potentielle) Ehepartner und Familien haben sich den Anforderungen der Arbeitgeber zu unterwerfen. Kinder werden oftmals in Willkürentscheidungen der Jugendämter von ihren Eltern getrennt.
- Artikel 9 wird an anderer Stelle ausgehebelt. So heißt es im Parteiengesetz, die Gründung von Parteien sei so frei wie die von Vereinen. Durch die Bundeswahlordnung (insbesondere §34, Abs. 4, Anlage 14) werden neue Parteien jedoch massiv daran gehindert, den Regierungsparteien Konkurrenz zu machen.
- Das Fernmeldegeheimnis lt. Art. 10 haben die Regierungsparteien mit ihrem "großen Lauschangriff" faktisch abgeschafft.
- Lt. Art. 12 haben "alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen". Tatsächlich müssen die meisten Arbeitnehmer, Arbeitslose, Auszubildende und Ausbildungsplatzsuchende nehmen, was der Arbeitsmarkt ihnen zugesteht. Und das ist in den meisten Fällen nicht der Beruf und Arbeitsplatz, den man frei gewählt hätte. Siehe auch "Zumutbare Arbeit" bei Hartz IV, wonach grundsätzlich alles zumutbar ist
- Das Beschwerderecht lt. Art. 17 (z.B. beim Petitionsausschuß des Bundestages) ist wirkungslos.
Die ddp ist die einzige Partei, die alle Grundrechte des Grundgesetzes umsetzen kann und will.
- Item Tag: Arbeitnehmer, Arbeitslose, Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz, Ausbildungsstätte, Auszubildende, Beschwerderecht, Bildungssystem, Bundestag, Bundeswahlordnung, Bürger, Demokratie, Fernmeldegeheimnis, freie Meinungsäußerung, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichheit, Grundgesetz, Hartz IV, Jugendämter, Justiz-Deals, Lauschangriff, medizinische Leistung, Menschenrechte, menschliche Gemeinschaft, Persönlichkeitsentfaltung, Petitionsausschuß, Pressefreiheit, Rechtsprechung, Regierungsparteien, Seniorenpflege, UN-Vollversammlung, Vereinte Nationen, Völkermorde
